Schützenverein St. Raphael Schapen

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Königschießen

Ablauf des Vogelschießens

Auf dem jährlich stattfindenden Sommerschützenfest werden immer zwei Schützenkönige ausgeschossen. Seit 2007 werden die Könige dabei unterteilt in JUNGER und ALTER König, wobei die Altersgrenze derzeit bei 35 Jahren liegt.

Seit dem Schützenfest 1998 werden beide Könige nach alter Tradition wieder am Vogelschießstand ermittelt, wobei für beide Altersgruppen ein eigener Vogel zur Verfügung steht.

Vor dem eigentlichen Königschießen kann zunächst jedes männliche Vereinsmitglied mit Vollendung des 18. Lebensjahres am sog. Plakettenschießen teilnehmen. Mit Abschießen eines Vogelteils erhält der Schütze eine Plakette für die Uniform.

Der Vogel wird wie folgt beschossen:

          1. Krone
          2. Zepter
          3. Reichsapfel
          4. Ring
          5. rechter Flügel
          6. linker Flügel
          7. rechte Kralle
          8. linke Kralle
          9. Schweif

Nach dem Abschießen aller Teile folgt zunächst eine Schießpause. Anschließend schießen die gemeldeten und zugelassenen Schützenbrüder um die Königswürde in der jeweiligen Altersklasse. Es gelten die jeweiligen Schießbedingungen. Die Entscheidungen des Vorstandes sind nicht anfechtbar!

Wer zuerst den Rumpf abschießt, ist König!

Informationen für Königsanwärter

Königsgeld: Zur Unterstützung der Könige zahlt der Schützenverein an jeden König ein Königsgeld in Höhe von 750,00 EUR!

Königsthron: Am Freitagabend findet das Ausholen des ALTEN Königs statt. Anschließend ist Königsball und Thron des ALTEN Königs.
Am Samstagabend findet das Ausholen des JUNGEN Königs statt. Anschließend ist Königsball und Thron des JUNGEN Königs.
Die Einladung des Throns liegt grundsätzlich im Ermessen des jeweiligen Königs, sollte jedoch im angemessenen Rahmen bleiben.

Scheibe- Aufhängen: Der Rahmen für das Scheibe-Aufhängen (und somit die Kosten) liegt im Ermessen des jeweiligen Königs. Die Terminabsprache erfolgt mit dem Hauptmann.

Kosten: Ein König zahlt das Ausholen, den Königsthron ggf. das Essen sowie das Scheibebringen aus seinen Einnahmen (Königsgeld, Geschenke der Throngäste). Daneben ist es üblich, einen eng begrenzten Teil des Throns (Familie, weiteren König) zu einem Abendessen während des Königsthrons einzuladen.
Außer den obengenannten Kosten entstehen grundsätzlich keine weiteren Kosten! Insbesondere gilt dies für die Generalversammlung und Jubelfeste während der Amtszeit.

Sonstiges: Weitere Informationen erfolgen nach dem Königschießen durch den Vorstand bzw. den Offizierskorps. Verantwortlich ist der Hauptmann.

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